Gelübde der Armut

Gelübde der Armut

Farbe: Silbern
Kosten: Silbern 1
Voraus.: Verehrung höherer Mächte 5
Wer das Gelübde der Armut ablegt schwört, nicht nach weltlichen Werten zu trachten, sondern nur nach Weisheit und Erleuchtung zu streben. Die Götter halten eine schützende Hand über jene, die dieses Gelübde abgelegt haben. Dies verleiht all jenen, die das Gelübte befolgen, einen Rüstungsschutz von einem Punkt pro Erfahrungspunkt, der in das Gelübte investiert wird. Um das Gelübde zu erfüllen darf der gesamte Besitz des Gelobenden die Summe von einem Silberstück nicht erreichen. Religöse Gegenstände wie Gebetbücher, heilige Symbole, Reliquien sowie gewisse Tränke (z.B. Tränen der Gaiara), Medizinen und Verbandszeug sind jedoch unabhängig vom Wert erlaubt. Wenn der Träger des Gelöbnisses bei seinen Wanderungen auf Schätze stößt, so kann er sie an sich nehmen um sie später an Bedürftige zu verteilen. Er darf sie jedoch in keinem Fall eigennützig einsetzen. Bei einem Verstoß gegen das Gelöbnis geht der spirituelle Schutz verloren bis sich der Träger seiner Reichtümer entledigt und Abbitte geleistet hat (Entscheidung des Meisters). In der Abenteurergilde wird auf das Gelübde der Armut hingewiesen, es kann jedoch jederzeit, auch ohne Lehrer, abgelegt werden.

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